Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 374 Registersachen
Stand: 01.01.2024
Registersachen sind
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 374 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 27.11.2020 – 22 W 13/20
- OLG Nürnberg, 05.10.2022 – 12 W 2303/22
- OLG Nürnberg, 26.07.2018 – 12 W 1178/18
- KG, 09.01.2012 – 25 W 57/11
- BGH, 20.12.2017 – XII ZB 426/17Betreuungssache: Beteiligung einer Person des Vertrauens; Ordensgemeinschaft als BeteiligteZitiert von 2
- BGH, 23.08.2016 – X ARZ 292/16Wahrnehmung der Aufgaben eines Vorsitzenden eines Senats bei Zuweisung zum Senat mit 25 Prozent der ArbeitskraftZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 25.07.2025 – 101 SchH 48/25 e
- OLG Köln, 23.01.2025 – 4 W 39/24Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 21.08.2024 – 14 W 44/24 (Wx)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 374 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.10.2022 Ausfertigung
§ 374 geändert durch Artikel 5 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 31. Oktober 2022 (BGBl. I 1966)
BGBl. 2022 I S. 1966
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 374 umnummeriert durch Artikel 45 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.