Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 20/2730 · S. 17
Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Es werden die am 10. August 2021 bereits verabschiedeten Änderungen nach dem Personengesellschaftsrechts modernisierungsgesetz, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, wiederhergestellt und dabei die Änderungen nach Artikel 4 berücksichtigt.
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Herkunft
BT-Drs. 20/2730, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.600–46.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6bad00899d2a7aaa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP