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Artikel 5 · BT-Drs. 20/2730 · S. 17

Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Es werden die am 10. August 2021 bereits verabschiedeten Änderungen nach dem Personengesellschaftsrechts­
modernisierungsgesetz, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, wiederhergestellt und dabei die Änderungen
nach Artikel 4 berücksichtigt.

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Herkunft

BT-Drs. 20/2730, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.600–46.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6bad00899d2a7aaa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP