Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 374 Registersachen
Registersachen sind
Änderungsverlauf
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31.10.2022 Ausfertigung
§ 374 geändert durch Artikel 5 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 31. Oktober 2022 (BGBl. I 1966)
BGBl. 2022 I S. 1966
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 374 umnummeriert durch Artikel 45 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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