Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 250 Antrag
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/250#abs-1 (1) Der Antrag muss enthalten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/250#abs-2 (2) Entspricht der Antrag nicht den in Absatz 1 und den in § 249 bezeichneten Voraussetzungen, ist er zurückzuweisen. Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. Die Zurückweisung ist nicht anfechtbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/250#abs-3 (3) Sind vereinfachte Verfahren anderer Kinder des Antragsgegners bei dem Gericht anhängig, hat es die Verfahren zum Zweck gleichzeitiger Entscheidung zu verbinden.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 250 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 12.01.2026 – 17 UF 246/25
- OLG Frankfurt am Main, 28.08.2018 – 8 WF 54/18
- OLG Frankfurt am Main, 10.05.2023 – 5 WF 15/23Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 24.01.2022 – 6 UF 1/22Zitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 22.04.2024 – 2 WF 4/24
- OLG Frankfurt am Main, 22.08.2022 – 6 UF 131/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 84/26Zulässigkeit einer Beschwerde gegen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss
- OLG Frankfurt am Main, 11.02.2025 – 6 UF 11/25
- OLG Frankfurt am Main, 16.12.2024 – 6 UF 232/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 250 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 250 geändert durch Artikel 12 Abs. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328 305)
BGBl. 2022 I S. 2328
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.