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Artikel 12 · BT-Drs. 20/3873 · S. 122

Zu Artikel 12 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 12 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1
Folgeänderung zur Änderung des § 15 SGB II und der Einfügung des § 15a SGB II.

Zu Absatz 2
Folgeänderung zur Änderung des § 15 SGB II und der Einfügung des § 15a SGB II.

Zu Absatz 3
Aufenthaltsgesetz
Folgeänderung zur Änderung des § 15 SGB II und der Einfügung des § 15a SGB II.
Mit der Aufnahme der Teilnahme an einem Integrationskurs in einen Kooperationsplan geht – anders als bei
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung – keine direkte Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrations-
kurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz einher. Diese Konstellation ist in § 88a Absatz 1
Satz 2 und 3 AufenthG zur Übermittlung von für die Durchführung der Integrationskurse erforderlichen Daten zu
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                – 123 –                          Drucksache 20/3873


berücksichtigen. Da zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2023 noch Eingliederungsvereinbarungen fort-
gelten können, ist eine Übergangsregelung erforderlich.

Zu Absatz 4
Folgeänderung zur Änderung des § 15 SGB II und der Einfügung des § 15a SGB II.

Zu Absatz 5
Unbilligkeitsverordnung
Folgeänderung zu Nummer 13 (§ 12a SGB II). In der Unbilligkeitsverordnung waren bislang Fälle geregelt, in
denen die Pflicht, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wegen Unbilligkeit entfiel. Durch
die Aufhebung der Pflicht, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, ist die Unbilligkeitsver-
ordnung aufzuheben.

Zu Absatz 6
Versicherungsvertragsgesetz
Absatz 6 fasst § 168 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) neu. Dabei wird im Ergebnis dessen
Satz 1 in der bisherigen Fassung im Wesentlichen aufgehoben. In der verbleibenden Regelung werden die der
Altersvorsorge dienenden Versicherungsvert

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.044 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3873, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 464.506–474.550 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9039dc02120f8af4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP