Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 251 Maßnahmen des Gerichts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/251#abs-1 (1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,
Ist der Antrag im Ausland zuzustellen, bestimmt das Gericht die Frist nach Satz 2 Nummer 3.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/251#abs-2 (2) § 167 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 251 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 11.10.2024 – 6 UF 181/24Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 02.08.2017 – 5 UF 180/17Zitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 01.08.2017 – 4 WF 122/17
- OLG Frankfurt am Main, 08.05.2024 – 4 WF 44/24Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 25.09.2023 – 9 WF 113/23
- OLG Bamberg, 14.02.2023 – 2 WF 216/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 84/26Zulässigkeit einer Beschwerde gegen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss
- OLG Hamm, 16.03.2026 – 5 WF 198/25
- BGH, 05.11.2025 – XII ZB 303/25Zulässigkeit einer Beschwerde im vereinfachten Unterhaltsverfahren; Darlegung eines Gehörsverstoßes
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 251 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.07.2016 Ausfertigung
§ 251 eingefügt durch Artikel 3 Abs. 14 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 1824, 2718 304)
BGBl. 2016 I S. 1824
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 251 geändert, Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Abs. 1 Satz 3 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2018)
BGBl. 2015 I S. 2018
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.