Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 66
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 10.03.2021 – XII ZB 243/20Ehewohnung nach Scheidung: Sperrwirkung des Überlassungsanspruchs für den Herausgabeanspruch; zeitliche Grenze für Geltendmachung des Anspruchs auf nachehezeitliche ÜberlassungZitiert von 1
- OLG Hamburg, 20.05.2021 – 12 UF 150/20
- BGH, 28.01.2026 – XII ZB 108/25Mitwirkung an der Mitteilung über die Überlassung der Ehewohnung; Wiedereinsetzung bei anwaltlicher Verhinderung
- BGH, 05.07.2017 – XII ZB 509/15Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Ausgleichszahlung bei vertraglicher Modifizierung; nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der BerichtigungZitiert von 8
- BGH, 28.09.2016 – XII ZB 487/15Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des Eigentümer-Ehegatten auf Eigentumsherausgabe; Änderung der Überlassungsregelung im Ehewohnungsverfahren; Umdeutung des AntragsZitiert von 15
- OLG Frankfurt am Main, 27.11.2024 – 8 UF 22/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.09.2025 – XII ZB 114/25Festsetzung einer Vergütung für die Nutzung eines einem Ehegatten für die Trennungszeit zum alleinigen Gebrauch zugewiesenen Pkws
- BGH, 27.11.2024 – XII ZB 28/23Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung für das alleinige Bewohnen des Familienheims nach der TrennungZitiert von 2
- OLG Hamm, 12.11.2024 – 5 UF 209/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 200 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/200#abs-1 (1) Ehewohnungssachen sind Verfahren
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/200#abs-2 (2) Haushaltssachen sind Verfahren