Gesetze / Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStG§ 2 Persönliche Steuerpflicht
Stand: 04.04.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ErbStG%201974/2#abs-1 (1) Die Steuerpflicht tritt ein
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ErbStG%201974/2#abs-2 (2) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ErbStG%201974/2#abs-3 (3) (weggefallen)
Wird zitiert von 94 Entscheidungen zu § 2 ErbStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 18.02.2016 – C-479/14
- EuGH, 08.06.2016 – C-479/14Freier Kapitalverkehr: Entgegenstehen der Art. 63 und 65 AEUV bezüglich einer Regelung mit niedrigerem Steuerfreibetrag bei Schenkungen unter Gebietsfremden Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BFH, 10.05.2017 – II R 53/14Ehegattenfreibetrag für beschränkt SteuerpflichtigeZitiert von 6
- BFH, 10.05.2017 – II R 2/16(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.05.2017 II R 53/14 - Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige)
- BFH, 04.07.2012 – II R 38/10Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) - Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung seit 6. Juli 1959 nicht mehr anwendbar - Keine Bindung an Beurteilung nach ausländischem Recht - Gewöhnlicher Aufenthalt bei sog. Grenzgänger - Betriebsstätte bei Betriebsaufspaltung - Unzulässigkeit einer Anordnung der Nichtfestsetzung gesetzlich entstandener Steuern durch bloße Verwaltungserlasse - Selbstbindung der VerwaltungZitiert von 23
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2006 – 9 V 14/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 17.06.2026 – II R 25/23Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber
- EuGH, 13.11.2025 – C-142/24Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 – 17 K 17001/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ErbStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.03.2024 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108)
BGBl. 2024 I Nr. 108
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01.01.2024 in Kraft
§ 2 eingefügt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2023 I Nr. 411
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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23.06.2017 Ausfertigung
§ 2 geändert, Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I 1682)
BGBl. 2017 I S. 1682
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2592)
BGBl. 2011 I S. 2592
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.