Gesetze / Landesrecht Brandenburg / EntGBbg · GVBl.I/92, [Nr. 22] S.430
Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg)
52 Normen · Ausgangsfassung vom 19.10.1992 · 9 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Enteignungszweck
- § 3 Gegenstand der Enteignung
- § 4 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
- § 5 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
- § 6 Ersatz für entzogene Rechte
- § 7 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
- § 8 Entschädigungsgrundsätze
- § 9 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
- § 10 Entschädigung für den Rechtsverlust
- § 11 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- § 12 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
- § 13 Härteausgleich
- § 14 Schuldübergang
- § 15 Entschädigung in Geld
- § 16 Entschädigung in Land
- § 17 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
- § 18 Enteignungsbehörde, förmliches Verfahren
- § 19 Enteignungsantrag
- § 20 Unvollständige Anträge
- § 21 Beteiligte, Vertreter in besonderen Fällen
- § 22 Entschädigung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 23 Planfeststellungsverfahren
- § 24 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
- § 25 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung, Enteignungsvermerk
- § 26 Verfügungs- und Veränderungssperre
- § 27 Einigung
- § 28 Teileinigung
- § 29 Entscheidung der Enteignungsbehörde
- § 30 Enteignungsbeschluß
- § 31 Lauf der Verwendungsfrist
- § 32 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
- § 33 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
- § 34 Hinterlegung
- § 35 Verteilungsverfahren
- § 36 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
- § 37 Voraussetzungen und Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung
- § 38 Wirkung der vorzeitigen Besitzeinweisung, Entschädigungspflicht
- § 39 Vorarbeiten auf Grundstücken
- § 40 Übernahmeverfahren
- § 41 Entschädigung außerhalb der förmlichen Enteignung
- § 42 Voraussetzung und Verfahren
- § 43 Entschädigung für die Rückenteignung
- § 44 Kosten
- § 45 Vollstreckbarer Titel
- § 46 Zulässigkeit der Enteignung von Wiederansiedlungsflächen
- § 47 Enteignungsantragsteller und Enteignungszweck
- § 48 Bedarfsermittlung
- § 49 Durchgangserwerb
- § 50 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 51 Aufhebung von Vorschriften
- § 52 (Inkrafttreten)
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 45 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 41 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.14)
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Historischer Änderungsnachweis
07.07.1997 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 07.07.1997
§§ 46-49 neu eingefügt, §§ 46-49 (alt) geändert
GVBl. I 1997, Nr. 07, S. 72
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Historischer Änderungsnachweis
14.06.1993 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 14.06.1993
§ 46 geändert
GVBl. I 1993, S. 198
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).