Gesetze / Landesrecht Brandenburg / EntGBbg · GVBl.I/92, [Nr. 22] S.430

Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg)

52 Normen · Ausgangsfassung vom 19.10.1992 · 9 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Enteignungszweck
  3. § 3 Gegenstand der Enteignung
  4. § 4 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
  5. § 5 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
  6. § 6 Ersatz für entzogene Rechte
  7. § 7 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
  8. § 8 Entschädigungsgrundsätze
  9. § 9 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
  10. § 10 Entschädigung für den Rechtsverlust
  11. § 11 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  12. § 12 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
  13. § 13 Härteausgleich
  14. § 14 Schuldübergang
  15. § 15 Entschädigung in Geld
  16. § 16 Entschädigung in Land
  17. § 17 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
  18. § 18 Enteignungsbehörde, förmliches Verfahren
  19. § 19 Enteignungsantrag
  20. § 20 Unvollständige Anträge
  21. § 21 Beteiligte, Vertreter in besonderen Fällen
  22. § 22 Entschädigung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  23. § 23 Planfeststellungsverfahren
  24. § 24 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
  25. § 25 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung, Enteignungsvermerk
  26. § 26 Verfügungs- und Veränderungssperre
  27. § 27 Einigung
  28. § 28 Teileinigung
  29. § 29 Entscheidung der Enteignungsbehörde
  30. § 30 Enteignungsbeschluß
  31. § 31 Lauf der Verwendungsfrist
  32. § 32 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
  33. § 33 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
  34. § 34 Hinterlegung
  35. § 35 Verteilungsverfahren
  36. § 36 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
  37. § 37 Voraussetzungen und Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung
  38. § 38 Wirkung der vorzeitigen Besitzeinweisung, Entschädigungspflicht
  39. § 39 Vorarbeiten auf Grundstücken
  40. § 40 Übernahmeverfahren
  41. § 41 Entschädigung außerhalb der förmlichen Enteignung
  42. § 42 Voraussetzung und Verfahren
  43. § 43 Entschädigung für die Rückenteignung
  44. § 44 Kosten
  45. § 45 Vollstreckbarer Titel
  46. § 46 Zulässigkeit der Enteignung von Wiederansiedlungsflächen
  47. § 47 Enteignungsantragsteller und Enteignungszweck
  48. § 48 Bedarfsermittlung
  49. § 49 Durchgangserwerb
  50. § 50 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  51. § 51 Aufhebung von Vorschriften
  52. § 52 (Inkrafttreten)

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 45 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 41 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.14)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    07.07.1997 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 07.07.1997

    §§ 46-49 neu eingefügt, §§ 46-49 (alt) geändert

    GVBl. I 1997, Nr. 07, S. 72

  4. Historischer Änderungsnachweis

    14.06.1993 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 14.06.1993

    § 46 geändert

    GVBl. I 1993, S. 198

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).