Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten
Stand: 10.06.2019
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
Wird zitiert von 374 Entscheidungen zu § 26b EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.05.2013 – 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht - Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung - eingetragene Lebenspartnerschaft als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs - Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig - Fortgeltung der unvereinbaren Vorschriften mit Maßgabe der rückwirkenden Anwendung des Splittingtarifs ab 2001 in noch offenen Verfahren - abweichende Meinung: Lebenspartnerschaft in Jahren 2001 und 2002 noch keine der Ehe vergleichbare Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft - Reichweite der Typisierungsbefugnis sowie zeitlicher Anpassungsspielraum des Gesetzgebers - ungeklärte verfassungsrechtliche Lage in Jahren 2001 und 2002Zitiert von 219
- BFH, 15.01.2019 – X R 6/17Spendenabzug bei Schenkung eines Geldbetrags an den zusammenveranlagten Ehegatten mit der Auflage, ihn an eine steuerbegünstigte Körperschaft zu spendenZitiert von 7
- BFH, 12.06.1980 – IV R 124/77Zitiert von 2
- FG Köln, 26.09.2022 – 15 K 469/22Zitiert von 1
- BFH, 19.05.1987 – VIII R 39/83Zitiert von 3
- BFH, 09.04.1987 – IV R 192/85Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 – 1 K 917/24 KiKeine Aufteilung von Kirchensteuer nach § 268 AO bei konfessionsverschiedener Ehe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- FG Düsseldorf, 23.07.2026 – 9 K 2776/25 EEinkommensteuer: Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG für Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr bei Einzelveranlagung der Ehegatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 03.06.2026 – X R 2/24 (X R 10/23), X R 2/24, X R 10/23Nachträgliche gesonderte Feststellung eines verbleibenden Vermögensstock-Spendenvortrags
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26b EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 26b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.