Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 120 Anwendung der Abgabenordnung

Stand: 28.05.2022

SteuerrechtBund11 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/120#abs-1 (1) 1Auf die Energiepreispauschale sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. 2§ 163 der Abgabenordnung gilt nicht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/120#abs-2 (2) In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die zur Energiepreispauschale ergehenden Verwaltungsakte der Finanzbehörden ist der Finanzrechtsweg eröffnet.

§ 119 § 121