Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 112 Veranlagungszeitraum, Höhe

Stand: 28.05.2022

SteuerrechtBund27 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/112#abs-1 (1) Für den Veranlagungszeitraum 2022 wird Anspruchsberechtigten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/112#abs-2 (2) Die Höhe der Energiepreispauschale beträgt 300 Euro.

§ 111 § 113