Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 115 Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
Stand: 28.05.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/115#abs-1 (1) Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/115#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Energiepreispauschale nach § 117 vom Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 115 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Hamburg, 18.10.2023 – 1 K 163/23Zitiert von 1
- FG Münster, 05.09.2023 – 11 K 1588/23 Kg (PKH)
- BVerfG, 08.03.2023 – 2 BvR 1045/22Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Rentnern vom Bezug der Energiepreispauschalge gem §§ 112ff EStG - mangelnde Darlegungen zur Subsidiarität (Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes) sowie zur Änderung der Sach- und Rechtslage nach BeschwerdeerhebungZitiert von 1
- FG Münster, 10.12.2025 – 6 K 1524/25 E
- BFH, 29.02.2024 – VI S 24/23Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der EinkommensteuererklärungZitiert von 3
- BFH, 11.06.2026 – VI R 15/24Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 18.09.2024 – 9 K 183/23Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2024 – 12 K 4877/23
- LAG Nürnberg, 17.10.2023 – 7 Ta 81/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 115 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.05.2022 Ausfertigung
§ 115 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 749)
BGBl. I S. 749
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.