Gesetze / EMVG · BGBl I 2016, 2879

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

38 Normen · ausgefertigt 14.12.2016 · 50 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 24.07.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
  7. § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
  8. § 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
  9. § 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
  10. Abschnitt 2 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
  11. § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  12. § 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  13. § 10 Bevollmächtigter des Herstellers
  14. § 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
  15. § 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  16. § 13 Pflichten des Händlers
  17. § 14 Einführer oder Händler als Hersteller
  18. § 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
  19. Abschnitt 3 · Konformität der Betriebsmittel
  20. § 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
  21. § 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
  22. § 18 CE-Kennzeichnung von Geräten
  23. § 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
  24. § 20 Ortsfeste Anlagen
  25. Abschnitt 4 · Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  26. § 21 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
  27. Abschnitt 4a · Notfallverfahren
  28. § 21a Anwendung der Notfallverfahren
  29. § 21b Konformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
  30. § 21c Vorrangigkeit von Marktüberwachungstätigkeiten im Notfallmodus für den Binnenmarkt
  31. Abschnitt 5 · Bundesnetzagentur
  32. Unterabschnitt 1 · Zuständigkeiten und Befugnisse
  33. § 22 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
  34. Unterabschnitt 2 · Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
  35. § 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
  36. § 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
  37. § 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
  38. § 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
  39. § 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  40. § 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
  41. § 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
  42. § 29 Auskunftsrechte
  43. Unterabschnitt 3 · Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
  44. § 30 Zwangsgeld
  45. § 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
  46. § 32 Vorverfahren
  47. Abschnitt 6 · Bußgeldvorschriften
  48. § 33 Bußgeldvorschriften
  49. Abschnitt 7 · Schlussbestimmungen
  50. § 34 Übergangsbestimmungen

Änderungsverlauf

  1. 24.07.2026 — 4 Normen geändert · §§ 3, 21a, 21b, 21c neueste Änderung
  2. 01.12.2021 — 1 Norm geändert · § 32

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.