Gesetze / Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
EMVG§ 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Gelsenkirchen, 03.09.2014 – 7 K 3467/13
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 – 1 S 234/11Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 05.07.2013 – 38 O 70/13 U.
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.