Gesetze / Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
EMVG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
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- OLG Köln, 16.08.2013 – 6 U 18/13Zitiert von 3
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMVG%202016/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMVG%202016/1#abs-2 (2) Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union und die nationalen Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Betriebsmitteln bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EMVG%202016/1#abs-3 (3) Werden in Rechtsvorschriften der Europäischen Union spezifischere Festlegungen für Anforderungen an Betriebsmittel nach den §§ 4 und 5 getroffen, so gelten die entsprechenden Anforderungen der §§ 4 und 5 nicht oder nicht mehr ab dem Datum der Anwendung dieser Rechtsvorschriften.