Gesetze / Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

EMVG

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMVG%202016/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMVG%202016/1#abs-2 (2) Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union und die nationalen Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Betriebsmitteln bleiben unberührt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EMVG%202016/1#abs-3 (3) Werden in Rechtsvorschriften der Europäischen Union spezifischere Festlegungen für Anforderungen an Betriebsmittel nach den §§ 4 und 5 getroffen, so gelten die entsprechenden Anforderungen der §§ 4 und 5 nicht oder nicht mehr ab dem Datum der Anwendung dieser Rechtsvorschriften.

§ 2