Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 66 Prüfungsverfahren
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 40
Nach Gewicht
- BGH, 14.10.2013 – RiZ (R) 5/12Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Rechtsfehlerhafte Entscheidung durch Gerichtsbescheid
- BGH, 12.09.2018 – RiZ 2/16Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der Berufsrichter: Ergänzung der Vertreter der nichtständigen Beisitzer; Ablehnung eines dem Präsidium des Bundesfinanzhofs angehörenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BGH, 19.01.2023 – RiZ 2/16
- BGH, 19.10.2022 – RiZ 2/16
- BGH, 13.02.2014 – RiZ (R) 5/13Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die Anfechtung einer Dienstaufsichtsmaßnahme im Wege des Gerichtsbescheides; anwaltliche Vertretung in der Rechtsmittelinstanz; Zulässigkeit eines Prüfungsantrags; Begriff der Dienstaufsichtsmaßnahme
- BGH, 10.01.2023 – RiZ 2/16
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.07.2026 – RiZ (R) 12/25
- OLG Frankfurt am Main, 27.11.2025 – 1 DGH 1/24
- BGH, 15.05.2025 – RiZ (R) 2/24
40 Entscheidungen zu § 66 DRiG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/66#abs-1 (1) Für das Verfahren in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Prüfungsverfahren) gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung sinngemäß. Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht wirkt an dem Verfahren nicht mit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/66#abs-2 (2) Ein Vorverfahren findet nur in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 4 statt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/66#abs-3 (3) Das Verfahren wird in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag des Richters eingeleitet.