Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 14/4659 · S. 54
Zu Artikel 10
Zu Artikel 10 Die Regelung enthält die notwendige Anpassung des Bun- despersonalvertretungsgesetzes an das neue Disziplinarver- fahren. Da dieses das in § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG in Be- zug genommene förmliche Verfahren nicht mehr kennt und an die Stelle seiner Einleitung nunmehr unmittelbar die Er- hebung der Disziplinarklage tritt, muss die personalvertre- tungsrechtliche Mitwirkung nunmehr für dieses Verfahrens- stadium vorgesehen werden. In den privatisierten Unterneh- men wird die entsprechende Mitwirkung durch die Betriebs- räte wahrgenommen.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4659, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 256.413–256.968 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 097eed9c6be2d533….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP