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Artikel 10 · BT-Drs. 14/4659 · S. 54

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10
Die Regelung enthält die notwendige Anpassung des Bun-
despersonalvertretungsgesetzes an das neue Disziplinarver-
fahren. Da dieses das in § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG in Be-
zug genommene förmliche Verfahren nicht mehr kennt und
an die Stelle seiner Einleitung nunmehr unmittelbar die Er-
hebung der Disziplinarklage tritt, muss die personalvertre-
tungsrechtliche Mitwirkung nunmehr für dieses Verfahrens-
stadium vorgesehen werden. In den privatisierten Unterneh-
men wird die entsprechende Mitwirkung durch die Betriebs-
räte wahrgenommen.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4659, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 256.413–256.968 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 097eed9c6be2d533….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP