Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 29 Straftaten
Stand: 27.07.2023
Wird zitiert von 1.076
Nach Gewicht
- LG Duisburg, 05.04.2017 – 33 KLs-111 Js 32/16-8/16
- BVerfG, 09.03.1994 – 2 BvL 43/92 · CannabisZitiert von 206
- BVerfG, 14.06.2023 – 2 BvL 3/20, 2 BvL 14/20, 2 BvL 5/21, 2 BvL 7/21, 2 BvL 3/22, 2 BvL 4/22, 2 BvL 5/22, 2 BvL 12/22, 2 BvL 13/22, 2 BvL 14/22, 2 BvL 1/23, 2 BvL 2/23, 2 BvL 8/23Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig - erhöhte Begründungsanforderungen an erneute Vorlage nicht erfüllt - Prozesshindernis entgegenstehender Gesetzeskraft (§ 31 Abs 2 BVerfGG) des Beschlusses BVerfGE 90, 145Zitiert von 7
- LG Bonn, 10.02.2009 – 23 KLs-920 Js 574/07-27/08
- LG Bonn, 02.09.2014 – 23 KLs - 920 Js 169/08 - 19/14
- BGH, 26.10.2005 – GSSt 1/05
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
- BGH, 20.05.2026 – 2 StR 57/25
1.076 Entscheidungen zu § 29 BtMG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29#abs-3 (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29#abs-4 (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nummer 6b, 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29#abs-5 (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/29#abs-6 (6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.