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Artikel 1 · BT-Drs. 16/11515 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Betäubungsmittel-
Zu Artikel 1 (Änderung des Betäubungsmittel- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 13 Abs. 2 und 3 BtMG) § 13 Abs. 2 BtMG wird ergänzt, um die Abgabe von Dia- morphin durch den pharmazeutischen Unternehmer unmit- telbar an die mit Diamorphin substituierende Einrichtung zu regeln. Diamorphingestützte Substitution soll nur in Einrichtungen erfolgen, die über eine von der zuständigen Landesbehörde hierfür erteilte Erlaubnis verfügen. § 13 Abs. 3 BtMG ent- hält den Erlaubnisvorbehalt sowie die Ermächtigungsgrund- lage für die Festlegung von Mindestanforderungen an diese Einrichtungen. Für das Verwaltungsverfahren bei der Erlaubniserteilung gelten die Verfahrensvorschriften für die Erlaubnis nach § 3 BtMG entsprechend. Zu Nummer 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 3 BtMG) Folgeänderung, die sich aus dem Sondervertriebsweg für Diamorphin ergibt. Zu Nummer 3 und 4 (§ 29 Abs. 1 Satz 1 und § 32 Abs. 1 BtMG) Mit diesen Vorschriften wird in Verbindung mit den Vor- schriften der BtMVV (siehe Artikel 3 Nr. 10 und 11) der Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenkatalog um die für die Diamorphinsubstitution relevanten Tatbestände ergänzt. Zu Nummer 5 bis 7 (Anlagen I, II und III zu § 1 Abs. 1 BtMG) Mit den Änderungen der drei Anlagen zu den Positionen „Heroin“ und „Diamorphin“ wird eine differenzierte Umstu- fung von Diamorphin vorgenommen. Mit der Einfügung in die Anlage III wird die Verschreibungsfähigkeit von Dia- morphin hergestellt, jedoch nur für zugelassene Zubereitun- gen und nur zum Zwecke der Substitution. Das bedeutet, dass keine Verschreibungsfähigkeit für individuelle Rezep- turen besteht und dass Diamorphin für andere Indikationen, zum Beispiel Schmerzbehandlung, nicht verschrieben wer- den darf. Mit der Einfügung in die Anlage II wird die Ver- kehrsfähigkeit von Diamorphin ausschließlich zur Herstel- l
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.858 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/11515, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.673–33.531 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 52a81982760aff54….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP