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Artikel 1 · BT-Drs. 16/11515 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Betäubungsmittel-

Zu Artikel 1 (Änderung des Betäubungsmittel-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 13 Abs. 2 und 3 BtMG)
§ 13 Abs. 2 BtMG wird ergänzt, um die Abgabe von Dia-
morphin durch den pharmazeutischen Unternehmer unmit-
telbar an die mit Diamorphin substituierende Einrichtung zu
regeln.
Diamorphingestützte Substitution soll nur in Einrichtungen
erfolgen, die über eine von der zuständigen Landesbehörde
hierfür erteilte Erlaubnis verfügen. § 13 Abs. 3 BtMG ent-
hält den Erlaubnisvorbehalt sowie die Ermächtigungsgrund-
lage für die Festlegung von Mindestanforderungen an diese
Einrichtungen.
Für das Verwaltungsverfahren bei der Erlaubniserteilung
gelten die Verfahrensvorschriften für die Erlaubnis nach § 3
BtMG entsprechend.
Zu Nummer 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 3 BtMG)
Folgeänderung, die sich aus dem Sondervertriebsweg für
Diamorphin ergibt.
Zu Nummer 3 und 4 (§ 29 Abs. 1 Satz 1 und § 32
Abs. 1 BtMG)
Mit diesen Vorschriften wird in Verbindung mit den Vor-
schriften der BtMVV (siehe Artikel 3 Nr. 10 und 11) der
Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenkatalog um die für die
Diamorphinsubstitution relevanten Tatbestände ergänzt.
Zu Nummer 5 bis 7 (Anlagen I, II und III zu § 1
Abs. 1 BtMG)
Mit den Änderungen der drei Anlagen zu den Positionen
„Heroin“ und „Diamorphin“ wird eine differenzierte Umstu-
fung von Diamorphin vorgenommen. Mit der Einfügung in
die Anlage III wird die Verschreibungsfähigkeit von Dia-
morphin hergestellt, jedoch nur für zugelassene Zubereitun-
gen und nur zum Zwecke der Substitution. Das bedeutet,
dass keine Verschreibungsfähigkeit für individuelle Rezep-
turen besteht und dass Diamorphin für andere Indikationen,
zum Beispiel Schmerzbehandlung, nicht verschrieben wer-
den darf. Mit der Einfügung in die Anlage II wird die Ver-
kehrsfähigkeit von Diamorphin ausschließlich zur Herstel-
l

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.858 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11515, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.673–33.531 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 52a81982760aff54….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP