Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/3#abs-1 (1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
1.
Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2.
ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
will.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/3#abs-2 (2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
Wird zitiert von 288 Entscheidungen zu § 3 BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 13.05.2014 – 7 K 3454/12Betäubungsmittelrecht: Erlaubnis- und Genehmigungspflicht für die Ausfuhr ausgenommener Zubereitungen im Wege des Versandhandels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
- OVG NRW, 19.08.2015 – 13 A 1299/14Zitiert von 13
- BVerwG, 19.05.2005 – 3 C 17.04Zitiert von 27
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 8281/01
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 36/02
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 8135/02Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2026 – 2 StR 218/26Strafverfahren: Anforderungen an die Bezeichnung von Betäubungsmittel- und Waffendelikten im Urteilstenor sowie Voraussetzungen der erweiterten Einziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
- BGH, 16.12.2025 – 5 StR 482/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.