§ 99 Betriebsgrundstücke
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 39
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 27.10.2004 – II R 8/01Zitiert von 6
- BFH, 14.02.2007 – II R 69/05Bewertungsrecht: Feststellung als Betriebsgrundstück bei schenkweisem Erwerb nach § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG nur bei entsprechender Zuordnung in der Hand des Schenkers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BFH, 18.05.1995 – IV R 127/92
- FG Saarland, 08.12.2010 – 2 V 1538/10
- BFH, 14.03.1990 – II R 31/87
- FG Düsseldorf, 07.07.2005 – 11 K 6674/04 BG
Zuletzt entschieden
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 – 3 K 3066/21
- FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2025 – 3 K 3154/22
- BFH, 27.08.2025 – II R 1/23Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 99 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/99#abs-1 (1) Betriebsgrundstück im Sinne dieses Gesetzes ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb,
1.
zum Grundvermögen gehören würde oder
2.
einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/99#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/99#abs-3 (3) Betriebsgrundstücke im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind wie Grundvermögen, Betriebsgrundstücke im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten.