§ 30 Abrundung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- BFH, 21.02.2002 – II R 18/00Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 26.10.2016 – 1 K 235/14Zitiert von 4
- FG Düsseldorf, 13.10.2011 – 11 K 1484/10 Gr,BG
- FG Düsseldorf, 24.01.2008 – 11 K 3182/05 Gr,BG
- FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 – 8 K 215/00Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 28.04.2003 – 1 K 1037/97
Zuletzt entschieden
- BFH, 26.08.2020 – II R 6/19 · Einheitsbewertung indifferenter RäumeZitiert von 3
- BFH, 30.06.2010 – II R 11/09Wertfortschreibung wegen Ausbauten und Umbauten bei späterem Wegfall einer Grundsteuerbefreiung - Regelungsgehalt eines "negativen Wertfortschreibungsbescheids" - Keine Umdeutung des späteren Wertfortschreibungsbescheids in einen Änderungsbescheid - Anforderungen an die Annahme des Vorsatzes bei SteuerhinterziehungZitiert von 1
- BFH, 30.06.2010 – II R 8/09 und II R 10/09, II R 8/09, II R 10/09Abgrenzung von Wertfortschreibung und Nachfeststellung - Keine Nachfeststellung bei rechtswirksam festgestelltem Einheitswert
17 Entscheidungen zu § 30 BewG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die in Deutscher Mark ermittelten Einheitswerte werden auf volle hundert Deutsche Mark nach unten abgerundet und danach in Euro umgerechnet. Der umgerechnete Betrag wird auf volle Euro abgerundet.