§ 47 Ausfertigung
Stand: 31.12.2025
Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 47 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 15.10.1981 – 15 W 196/81
- OLG Düsseldorf, 10.07.2013 – I-15 U 28/12
- LG Rostock, 23.05.2008 – 9 T 8/07Zitiert von 1
- BGH, 27.11.2024 – VIII ZR 159/23Einhaltung der Schriftform einer in einem qualifiziert elektronisch signierten und als elektronisches Dokument bei Gericht eingereichten Kündigung eines WohnraummietverhältnissesZitiert von 10
- BGH, 26.02.2015 – IX ZR 174/13Insolvenzmassebestandteil: Annahme eines Abtretungsangebots für ehemals treuhänderisch für den Schuldner gehaltene Kommanditanteile durch den InsolvenzverwalterZitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 08.11.2012 – 20 W 324/12
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2023 – 11 U 160/21Zitiert von 2
- AG Altötting, 08.08.2023 – XVII 152/15
- OLG Düsseldorf, 17.07.2023 – 3 Wx 91/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 BeurkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
05.07.2021 Ausfertigung
§ 47 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 3338)
BGBl. 2021 I S. 3338
-
18.12.2018 Ausfertigung
§ 47 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.