Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/28177 · S. 112
Zu Artikel 4 (Änderung des Beurkundungsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Beurkundungsgesetzes) Durch Artikel 4 werden die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes ergänzt. Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Zulassung und verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Beurkundung von Willenserklärungen ohne kör- perliche Anwesenheit der Beteiligten mittels Videokommunikation über das in § 78p BNotO-E vorgesehene, von der Bundesnotarkammer betriebene Videokommunikationssystem. Darüber hinaus wird auch das Verfahren der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur eingeführt, die ebenfalls zukünftig mittels Videokom- munikation erfolgen kann. Schließlich ergeben sich eine Reihe von Folgeänderungen, die den Umgang mit den elektronischen Urkunden regeln. Insbesondere zur näheren Ausgestaltung der Verwahrung elektronischer Urkun- den sind auch Änderungen des Beurkundungsgesetzes in der Fassung des ab dem 1. Januar 2022 geltenden Ur- kArchG und des beabsichtigten Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung wei- terer Vorschriften (Bundesratsrucksache 20/21) (BeurkG n. F.) notwendig. Die Einführung von Beurkundungen mittels Videokommunikation dient der Umsetzung der DigRL. Ziel der Re- gelungen ist es, die bewährten Standards des traditionellen Präsenzverfahrens behutsam auf die neu eingeführten Online-Verfahren zu übertragen. Damit soll im Rahmen dieser neuen Formen des Beurkundungsverfahren ge- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 113 – Drucksache 19/28177 währleistet werden, dass Notarinnen und Notare als „Wächter der Privatautonomie“ auch in Zukunft ihre beson- dere Betreuungs-, Beratungs- und Gewährungsfunktion im Gefüge der vorsorgenden Rechtspflege erfüllen kön- nen. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen der GesRRL. Nach Artikel 1
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 104.694 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 402.832–507.526 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9c888a5ee3e5dc0f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP