§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
Stand: 08.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/7#abs-1 (1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit der Erfüllung der Pflichten nach § 34 Absatz 2 nicht vereinbar sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/7#abs-2 (2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/7#abs-3 (3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können nur zugelassen werden, wenn
Wird zitiert von 97 Entscheidungen zu § 7 BeamtStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Bremen, 13.08.2019 – 2 B 130/19Zitiert von 3
- VG Kassel, 30.04.2018 – 1 K 319/18.KSZitiert von 3
- VG Gera, 09.10.2019 – 1 K 160/18
- OVG Sachsen, 21.09.2026 – 2 B 264/26Zulassung zum lehramtlichen Vorbereitungsdienst; Rechtmäßigkeit der Rücknahme wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 10.10.2024 – 2 C 15/23Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst; Verfassungstreuepflicht; Mitglied und Funktionär einer politischen ParteiZitiert von 19
- VG Berlin, 11.06.2026 – 7 L 479/26Eignungszweifel an der Verfassungstreue durch Wahrnehmung eines politischen Amts für eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 – OVG 4 B 5/24
- BVerwG, 11.06.2026 – 2 C 12.25Anforderungen an die Feststellung einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch Chat-Beiträge eines Beamten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Karlsruhe, 26.02.2026 – 12 K 528/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BeamtStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.06.2021 Ausfertigung
§ 7 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I 2250)
BGBl. 2021 I S. 2250
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2232)
BGBl. 2018 I S. 2232
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.