Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 116
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/116#abs-1 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/116#abs-2 (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Wird zitiert von 533 Entscheidungen zu Art 116 GG →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 15.04.1980 – 2 BvR 842/77Staatsangehörigkeit der in der NS-Zeit ausgebürgerten PersonenZitiert von 2
- BVerfG, 20.05.2020 – 2 BvR 2628/18Stattgebender Kammerbeschluss: Art 6 Abs 5 GG verbietet Differenzierung zwischen nichtehelichen und ehelichen Abkömmlingen Verfolgter bzgl des Einbürgerungsanspruchs gem Art 116 Abs 2 S 1 GG - Berücksichtigung der Wertentscheidungen zugunsten der Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Art 6 Abs 5 GG) sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art 3 Abs 2 GG) - hier: Grundrechtsverletzung durch Versagung der Einbürgerung gem Art 116 Abs 2 S 1 GG wegen nichtehelicher Abkunft vom im Jahr 1938 ausgebürgerten VaterZitiert von 5
- VG Stuttgart, 23.07.2008 – 11 K 4247/07Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.2005 – 13 S 2125/03
- OVG NRW, 13.09.2002 – 19 A 5370/00
- OVG NRW, 13.09.2002 – 19 A 467/01Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.04.2026 – 1 C 23.25Tatbestandswirkung des Aufnahmebescheides
- OVG NRW, 14.04.2026 – 15 A 218/22
- VG Köln, 26.02.2026 – 13 L 1109/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 116 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.