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Artikel 2 · BT-Drs. 19/26839 · S. 44

Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenstatusgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenstatusgesetzes)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zu Nummer 6.

Zu Nummer 2
(§ 7)
Der Wortlaut des neuen Satz 2 BeamtStG entspricht bis auf die Verweisung dem neuen § 7 Absatz 1 Satz 2 BBG.
Hier ist ein Gleichklang der Regelungen von Bund und Ländern gewollt.

Zu Nummer 3
(§ 12)

Zu Buchstabe a
Der Wortlaut des neuen § 12 Absatz 1 Nummer 2 BeamtStG entspricht dem Wortlaut des neuen § 14 Absatz 1
Nummer 2 BBG. Insoweit wird auf die Begründung zu § 14 Absatz 1 Nummer 2 BBG verwiesen. Hier ist ein
Gleichklang der Regelungen von Bund und Ländern gewollt.

Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu Nummer 2 (§ 7 BeamtStG).

Zu Nummer 4
(§ 22)
Folgeänderung zu Nummer 2 (§ 7 BeamtStG).

Zu Nummer 5
(§ 27)
§ 27 Absatz 1 BeamtStG wird an § 45 Absatz 1 Satz 1 BBG angeglichen. Sofern die Beamtin oder der Beamte
unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regel-
mäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstpflicht), ist von einer Versetzung in den Ruhestand abzuse-
hen. Ermessen besteht in diesen Fällen nicht.

Zu Nummer 6
(§ 34)

Zu Buchstabe a
Redaktionelle Änderung.

Zu Buchstabe b
Das Verhüllungsverbot von Beamtinnen und Beamten während des Dienstes, welches bisher in § 34 Satz 4 Be-
amtStG geregelt worden ist, wird in § 34 Absatz 2 Satz 5 BeamtStG inhaltsgleich aufgenommen.

Zu Buchstabe c
Der Wortlaut des neuen § 34 Absatz 2 BeamtStG entspricht bis auf die Rechtsverordnungsermächtigung dem
Wortlaut des neuen § 61 Absatz 2 BBG. Hier ist ein grundsätzlicher Gleichklang der Regelungen von Bund und
Ländern gewollt.
Der Bund hat mit der Regelung des § 34 Absatz 2 BeamtStG soweit von seiner Gesetzgebungskompetenz Ge-
brauch gemacht, als statusrechtlich ein einheitlicher Rahmen zur Regel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.317 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/26839 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.490–138.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c0568d2c11ccd42a….

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