Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/26839 · S. 44
Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenstatusgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenstatusgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zu Nummer 6. Zu Nummer 2 (§ 7) Der Wortlaut des neuen Satz 2 BeamtStG entspricht bis auf die Verweisung dem neuen § 7 Absatz 1 Satz 2 BBG. Hier ist ein Gleichklang der Regelungen von Bund und Ländern gewollt. Zu Nummer 3 (§ 12) Zu Buchstabe a Der Wortlaut des neuen § 12 Absatz 1 Nummer 2 BeamtStG entspricht dem Wortlaut des neuen § 14 Absatz 1 Nummer 2 BBG. Insoweit wird auf die Begründung zu § 14 Absatz 1 Nummer 2 BBG verwiesen. Hier ist ein Gleichklang der Regelungen von Bund und Ländern gewollt. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Nummer 2 (§ 7 BeamtStG). Zu Nummer 4 (§ 22) Folgeänderung zu Nummer 2 (§ 7 BeamtStG). Zu Nummer 5 (§ 27) § 27 Absatz 1 BeamtStG wird an § 45 Absatz 1 Satz 1 BBG angeglichen. Sofern die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regel- mäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstpflicht), ist von einer Versetzung in den Ruhestand abzuse- hen. Ermessen besteht in diesen Fällen nicht. Zu Nummer 6 (§ 34) Zu Buchstabe a Redaktionelle Änderung. Zu Buchstabe b Das Verhüllungsverbot von Beamtinnen und Beamten während des Dienstes, welches bisher in § 34 Satz 4 Be- amtStG geregelt worden ist, wird in § 34 Absatz 2 Satz 5 BeamtStG inhaltsgleich aufgenommen. Zu Buchstabe c Der Wortlaut des neuen § 34 Absatz 2 BeamtStG entspricht bis auf die Rechtsverordnungsermächtigung dem Wortlaut des neuen § 61 Absatz 2 BBG. Hier ist ein grundsätzlicher Gleichklang der Regelungen von Bund und Ländern gewollt. Der Bund hat mit der Regelung des § 34 Absatz 2 BeamtStG soweit von seiner Gesetzgebungskompetenz Ge- brauch gemacht, als statusrechtlich ein einheitlicher Rahmen zur Regel
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.317 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.490–138.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c0568d2c11ccd42a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP