Gesetze / Bundeszentralregistergesetz
BZRG§ 3 Inhalt des Registers
Stand: 31.08.2020
In das Register werden eingetragen
1.
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),
2.
(weggefallen)
3.
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
4.
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
5.
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
6.
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 3 BZRG →
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- OLG Naumburg, 03.02.2017 – 5 Wx 2/17Zitiert von 4
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.