Gesetze / Bundeszentralregistergesetz BZRG § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes Stand: 10.06.2019 StrafrechtBund Ist eine Verurteilung im Falle des § 32 Abs. 4 in ein Führungszeugnis aufzunehmen, so ist dies in das Register einzutragen.