nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 BZRG — Inhalt des Registers

Bundeszentralregistergesetz

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 31.08.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

In das Register werden eingetragen

1.
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),
2.
(weggefallen)
3.
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
4.
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
5.
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
6.
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).