Gesetze / EUrlV · BGBl I 1954, 243
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes
17 Normen · ausgefertigt 06.08.1954 · 83 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 25.08.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Urlaubsdauer | 28 |
| § 7 — Inanspruchnahme von Urlaub; Verfall des Urlaubs | 28 |
| § 10 — Abgeltung | 20 |
| § 1 — Urlaubsjahr | 13 |
| § 8 — Widerruf und Verlegung | 8 |
| § 2 — Gewährleistung des Dienstbetriebes | 7 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Urlaubsjahr
- § 2 Gewährleistung des Dienstbetriebes
- (XXXX) §§ 3 und 4 (weggefallen)
- § 5 Urlaubsdauer
- § 5a Urlaubsdauer bei Übergang zu Teilzeit
- § 6 Anrechnung und Übertragung von Urlaub aus anderen Beschäftigungsverhältnissen
- § 7 Inanspruchnahme von Urlaub; Verfall des Urlaubs
- § 7a Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung
- § 8 Widerruf und Verlegung
- § 9 Erkrankung
- § 10 Abgeltung
- § 11 (weggefallen)
- § 12 Zusatzurlaub
- § 13 Sonderregelungen für ehemals bundeseigene Unternehmen
- § 14 Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte in besonderen Verwendungen
- § 15 Geltungsbereich
- § 16 Auslandsverwendung
- § 17 (weggefallen)
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.