Gesetze / Erholungsurlaubsverordnung
EUrlV§ 17 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- BVerwG, 25.06.2013 – 1 WRB 2/11Urlaubsanspruch; Mindesturlaub; finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht genommenem UrlaubZitiert von 11
1 Entscheidung zu § 17 EUrlV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 17 EUrlV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.