Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 198 Haftung der Rechtsanwaltskammer
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/198#abs-1 (1) Auslagen, die weder dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer noch einem Dritten auferlegt noch von dem Mitglied eingezogen werden können, fallen der Rechtsanwaltskammer zur Last, welcher das Mitglied angehört.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/198#abs-2 (2) In dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht haftet die Rechtsanwaltskammer den Zeugen und Sachverständigen für die ihnen zustehende Entschädigung oder Vergütung in dem gleichen Umfang, in dem die Haftung der Staatskasse nach der Strafprozeßordnung begründet ist. Bei weiterer Entfernung des Aufenthaltsorts der geladenen Personen ist ihnen auf Antrag ein Vorschuß zu bewilligen.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 198 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Anwaltsgerichtshof Hessen, 11.03.2025 – 1 AGH 4/24
- Anwaltsgericht Köln, 26.04.2022 – 4 AnwG 39/21 10 EV 38/17
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 01.10.2021 – 2 AGH 2/21
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 – 2 AGH 9/20Zitiert von 1
- BGH, 05.03.2026 – AnwSt (B) 8/25
- BGH, 26.10.2015 – AnwSt (R) 4/15Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu Anwalt; Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Regelung in der Berufsordnung
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 – 2 AGH 2/26
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 08.11.2024 – 2 AGH 16/23
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 12.04.2023 – 2 AGH 7/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 198 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
15.07.2022 Ausfertigung
§ 198 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.