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Artikel 8 · BT-Drs. 20/1672 · S. 25

Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung)

Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung)
Das Gesellschaftspostfach wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steu-
erberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsbe-
ratenden Berufe, das am 1. August 2022 in Kraft treten wird, als sicherer Übermittlungsweg ausgestaltet. Die
erforderliche Rechteverwaltung des Postfachs muss vor Inkrafttreten aus technischen Gründen angepasst werden.
Durch die Rechteverwaltung muss sichergestellt werden, dass die Versendung nur durch vertretungsberechtigte
Rechtsanwältinnen und -anwälte erfolgt, da die Berufsausübungsgesellschaft bei der Vertretung vor Gerichten
und Behörden durch Gesellschafterinnen oder Gesellschafter beziehungsweise Vertreterinnen oder Vertreter han-
deln muss, in deren Person die für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen vorgeschriebenen Voraussetzungen
im Einzelfall vorliegen (§ 59l Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Fassung des Gesetzes zur Neure-
gelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Ände-
rung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe – BRAO n. F.). Diese Anforderung muss auch
in der Rechteverwaltung des Gesellschaftspostfachs abgebildet werden. Nach dem Konzept des Gesetzes zur Neu-
regelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Än-
derung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sollte zunächst die Einräumung des Rechts
zum Versenden von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur durch die Bundesrechts-
anwaltskammer erfolgen. Daher sollten der Bundesrechtsanwaltskammer über die Rechtsanwaltskammern die
Namen de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.289 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1672, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.089–84.378 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e031b053277447e6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP