Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 113 Ahndung einer Pflichtverletzung
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/113#abs-1 (1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt. Gleiches gilt, wenn ein Rechtsanwalt im Fall des § 73 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes gegen Berufspflichten nach § 52d Absatz 1 bis 3 oder § 52j Absatz 4 oder 5 Satz 1 der Patentanwaltsordnung oder gegen Berufspflichten nach § 51 Absatz 1 bis 3 oder § 55b Absatz 4 oder 5 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes verstößt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/113#abs-2 (2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/113#abs-3 (3) Gegen eine zugelassene Berufsausübungsgesellschaft wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/113#abs-4 (4) Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt oder die Berufsausübungsgesellschaft zur Zeit der Tat nicht der Anwaltsgerichtsbarkeit unterstand.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/113#abs-5 (5) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt und gegen die Berufsausübungsgesellschaft, der dieser angehört, können nebeneinander verhängt werden.
Wird zitiert von 88 Entscheidungen zu § 113 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- Anwaltsgerichtshof Hessen, 11.03.2025 – 1 AGH 4/24
- OLG Brandenburg, 25.01.2021 – AGH II 1/20
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 – 2 AGH 12/17
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 – 2 AGH 8/25Zitiert von 2
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 12.04.2024 – 2 AGH 11/23
- Anwaltsgericht Köln, 20.03.2017 – 1 AnwG 40/16
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 17.04.2026 – 2 AGH 13/23
- VG Düsseldorf, 18.03.2026 – 20 K 3557/25
- BGH, 05.03.2026 – AnwSt (B) 8/25
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