Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 139 Entscheidung des Anwaltsgerichts
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/139#abs-1 (1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/139#abs-2 (2) Das Urteil lautet auf Freisprechung, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/139#abs-3 (3) Das anwaltsgerichtliche Verfahren ist, abgesehen von dem Fall des § 260 Abs. 3 der Strafprozeßordnung, einzustellen,
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 139 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.02.2024 – AnwSt (R) 5/23
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 – 2 AGH 2/26
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 06.12.2024 – 2 AGH 7/24
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 – 2 AGH 7/25
- BGH, 12.06.2009 – AnwSt (B) 14/08
- BGH, 28.10.2005 – AnwSt (R) 6/05
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 31.07.2026 – 2 AGH 1/26Anwaltsgerichtliches Verfahren: Aussetzung bei anhängigem Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Anwaltsgerichtshof Hamburg, 17.09.2024 – AGH I EVY 8/2023 (I-46), AGH I EVY 8/23 (I-46)
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 – 2 AGH 7/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 139 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 139 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.