Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 656 Heiratsvermittlung
Stand: 23.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/656#abs-1 (1) Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Versprechens Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/656#abs-2 (2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der andere Teil zum Zwecke der Erfüllung des Versprechens dem Makler gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 656 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 04.03.2004 – III ZR 124/03Zitiert von 5
- LG Bonn, 06.06.1984 – 5 S 248/83
- BVerfG, 20.04.1966 – 1 BvR 20/62 · Klagbarkeit des EhemäklerlohnesZitiert von 8
- BGH, 17.06.2021 – III ZR 125/19Entsprechende Anwendung der Vorschrift über die Heiratsvermittlung auf einen Vertrag über eine Online-Partnervermittlung - Online-PartnervermittlungsvertragZitiert von 5
- AG Rheda-Wiedenbrück, 05.05.2023 – 3 C 191-22
- OLG Koblenz, 18.12.2006 – 12 U 1230/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.07.2025 – III ZR 388/23(Online-Partnervermittlung: Bestehen eines Kündigungsrechts und Wirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel - Online-Partnervermittlungsportal, Kündigungsrecht, Vertragsverlängerungsklausel)Zitiert von 3
- AG Köln, 06.09.2024 – 169 C 329/24
- OLG Düsseldorf, 29.05.2024 – 3 Kart 237/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 656 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
12.06.2020 Ausfertigung
§ 656 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1245)
BGBl. 2020 I S. 1245
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.