Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 319
Nach Gewicht
- BGH, 08.10.2020 – III ZR 80/20Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Rehaklinik: Wirksamkeit des Ausschlusses des außerordentlichen Kündigungsrechts des Patienten; Wirksamkeit einer Klausel über zu leistenden Schadensersatz bei vorzeitiger Abreise des PatientenZitiert von 17
- BGH, 02.05.2019 – IX ZR 11/18Außerordentliche Kündigung eines Dienstleistungsvertrages mit SteuerberaterZitiert von 11
- LG Hamburg, 21.12.2022 – 308 O 213/22
- OLG Hamm, 28.02.2017 – 24 U 105/16Zitiert von 1
- BGH, 17.07.2025 – III ZR 388/23(Online-Partnervermittlung: Bestehen eines Kündigungsrechts und Wirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel - Online-Partnervermittlungsportal, Kündigungsrecht, Vertragsverlängerungsklausel)Zitiert von 3
- BGH, 11.02.2010 – IX ZR 114/09Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft fester Bezüge für einen Teilbereich der TätigkeitZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 19.05.2026 – 6 U 35/25
- OLG Brandenburg, 14.04.2026 – 10 U 5/25
- OLG Düsseldorf, 24.02.2026 – 24 U 65/22
319 Entscheidungen zu § 627 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 627 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/627#abs-1 (1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/627#abs-2 (2) Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.