Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 485 Widerrufsrecht
Stand: 10.06.2019
Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 485 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 05.06.2015 – 2-25 O 24/15
- LG Stade, 09.07.2003 – 5 O 447/02Zitiert von 1
- BGH, 02.02.2011 – VIII ZR 103/10Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der gegenseitigen Pflicht zur Herausgabe gezogener NutzungenZitiert von 83
- OLG Dresden, 02.11.2023 – 2 U 44/20
- LG Arnsberg, 18.02.2022 – 7 OH 1/22
- OLG Frankfurt am Main, 18.10.2017 – 17 U 126/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 10.10.2017 – 17 U 129/16
- OLG Frankfurt am Main, 20.07.2016 – 17 U 218/15Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 29.04.2015 – 9 U 176/14Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 485 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.09.2013 Ausfertigung
§ 485 geändert, Abs. 2 und 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I 3642)
BGBl. 2013 I S. 3642
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17.01.2011 Ausfertigung
§ 485 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2011 (BGBl. I 34)
BGBl. 2011 I S. 34
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23.07.2002 Ausfertigung
§ 485 geändert durch Artikel 25 Abs. 2 1. 7. 2005 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2850)
BGBl. 2002 I S. 2850
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