Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2201 Unwirksamkeit der Ernennung
Stand: 02.03.2023
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 08.06.1999 – 15 W 105/99
- BGH, 11.11.2004 – I ZR 213/01Zitiert von 17
- BGH, 11.11.2004 – I ZR 182/02Zitiert von 5
- OLG Saarbrücken, 28.07.2020 – 5 W 26/20Zitiert von 3
- KG, 13.11.2018 – 1 W 323/18Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 04.07.2018 – 3 Wx 95/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
8 Entscheidungen zu § 2201 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2201 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.