Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2201 Unwirksamkeit der Ernennung

Stand: 02.03.2023

Bund2 Fassungen8 Entscheidungen

Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1814 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.

§ 2200 § 2202