Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/207#abs-1 (1) Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen
Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen den Beistand ist während der Dauer der Beistandschaft gehemmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/207#abs-2 (2) § 208 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 70 Entscheidungen zu § 207 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 – 4 Sa 63/06Zitiert von 2
- BGH, 31.01.2018 – XII ZB 133/17Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten UnterhaltsanspruchsZitiert von 12
- LAG Hamm, 25.01.2023 – 9 Sa 738/22
- OLG Nürnberg, 25.01.2022 – 11 UF 801/21
- OLG Brandenburg, 24.03.2020 – 9 UF 217/19
- OLG Köln, 09.02.2017 – 10 UF 85/15Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.07.2026 – X ZR 71/25Verjährungsbeginn und Kenntniszurechnung beim übergeleiteten Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
- LG Regensburg, 18.06.2026 – 45 O 1916/24Missbrauch in kirchlicher Einrichtung: Verjährung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Bistum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 11.03.2026 – IV ZR 121/25Verjährung von Mietforderungen im Erbfall und entscheidungserhebliche GehörsverletzungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 207 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.09.2009 Ausfertigung
§ 207 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I 3142)
BGBl. 2009 I S. 3142
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.