Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 16/8954 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (§ 197 BGB)
Zu Buchstabe a (§ 197 Abs. 1 BGB)
Mit der Neufassung des § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB und der
Aufhebung von § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird die 30-jährige
Sonderverjährung für familien- und erbrechtliche Ansprüche
größtenteils aufgehoben. Nur noch für die auf dem Erbrecht
beruhenden Herausgabeansprüche nach den §§ 2018, 2130
und 2362 BGB soll weiterhin die 30-jährige Sonderverjäh-
rung gelten. Der Anspruch gegen den Erbschaftsbesitzer auf
Herausgabe des aus dem Nachlass Erlangten soll dem wah-
ren Erben den Zugriff auf die Erbschaft sichern und erleich-
tern und andererseits auch dem Erbschaftsbesitzer eine Pri-
vilegierung zugute kommen lassen. Die §§ 2018 bis 2030
BGB, insbesondere die §§ 2026, 2029 BGB, stellen hierzu
ein entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung. Zur
Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes des Erben
und zur Aufrechterhaltung des in den Vorschriften zum Erb-
schaftsanspruch zum Ausdruck kommenden Interessenaus-
gleichs zwischen dem wahren Erben und dem Erbschafts-
besitzer ist hier die Beibehaltung einer ausreichend langen
Verjährung geboten. Die ausschließlich objektive Anknüp-
fung des Verjährungsbeginns in § 200 BGB ist für den Ver-
jährungsgleichlauf hinsichtlich aller im Erbschaftsanspruch
verbundenen Ansprüche erforderlich. Er wäre aber nicht ge-
währleistet, wenn es hier jeweils auf den Zeitpunkt der
Kenntnis hinsichtlich der einzelnen Erbschaftsgegenstände
ankäme. Vor allem wird so auch ein Gleichlauf mit der Son-
derverjährung für die Herausgabeansprüche aus Eigentum
und anderen dinglichen Rechten (§ 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
gewährleistet, die dem Erbschaftsanspruch als Einzelansprü-
che zugrunde liegen. Auch in praktischer Hinsicht ist ein
Gleichlauf der Verjährungs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 79.166 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/8954 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/8954, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.497–126.663 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 9d197424e3cb8f9d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP