Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 165
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Nach Gewicht
- BGH, 14.12.2017 – IX ZR 118/17Insolvenzverfahren: Wirkung der Masseunzulänglichkeitsanzeige auf die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten; Vereinbarung eines die Verjährung hemmenden StillhalteabkommensZitiert von 15
- BGH, 16.09.2015 – VIII ZR 119/14Formularmäßiger Leasingvertrag für eine EDV-Anlage: Verjährungshemmung für einen Anspruch auf die Leasingraten während einer Wandelungsklage des Leasingnehmers gegen den Lieferanten; Wegfall nach rechtskräftiger Klageabweisung; Wirkung der Verjährungshemmung gegenüber dem BürgenZitiert von 8
- OLG München, 15.11.2022 – 20 U 3138/22 e
- OLG Düsseldorf, 01.12.2017 – I - 7 U 151/16
- BGH, 13.11.2019 – IV ZR 317/17Verjährung eines Pflichtteilergänzungsanspruchs bei postmortaler VaterschaftsfeststellungZitiert von 11
- LG Landshut, 29.04.2022 – 21 O 3442/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 20.11.2025 – 5 U 15/24
- LSG Bayern, 18.11.2025 – L 5 KR 460/18Zitiert von 2
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2025 – L 2 R 105/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 205 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Schuldner auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.