Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 181
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 21.04.2015 – 9 U 32/15Zitiert von 1
- BGH, 05.04.2016 – VI ZR 283/15Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: Durchsetzbarkeit der Ansprüche trotz erteilter RestschuldbefreiungZitiert von 6
- BGH, 27.01.2015 – VI ZR 87/14Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Teilzahlungen des Versicherers während des Laufs eines Verjährungsverzichts als verjährungsunterbrechendes AnerkenntnisZitiert von 14
- LG Aachen, 02.07.2024 – 12 O 444/23Zitiert von 1
- BGH, 17.06.2008 – VI ZR 197/07Zitiert von 10
- VG Düsseldorf, 28.05.2001 – 19 K 699/01
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 19.02.2025 – 5 SLa 169/24
- LG Trier, 12.12.2024 – 11 O 109/24
- LG Hanau, 13.09.2024 – 9 O 1398/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 208 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt.