Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1985 Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1985#abs-1 (1) Der Nachlassverwalter hat den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1985#abs-2 (2) Der Nachlassverwalter ist für die Verwaltung des Nachlasses auch den Nachlassgläubigern verantwortlich. Die Vorschriften des § 1978 Abs. 2 und der §§ 1979, 1980 finden entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 1985 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Oldenburg, 24.02.2026 – 3 W 4/26
- BFH, 28.04.1992 – VII R 33/91Erbenhaftung: Keine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass für Einkommensteuerschulden aus nach dem Erbfall erzielten Einkünften trotz Nachlassverwaltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BFH, 10.11.2015 – VII R 35/13Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte SteuerschuldenZitiert von 11
- BFH, 11.08.1998 – VII R 118/95Zitiert von 22
- FG Köln, 14.04.2013 – 3 K 2990/10Zitiert von 1
- BGH, 09.12.2022 – V ZR 68/22Rücktrittsrecht bei einem Vertrag zugunsten Dritter im Falle von Leistungsstörungen im Deckungsverhältnis; Absehen von einer Genehmigungspflicht bei der NachlassverwaltungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 10.05.2023 – 8 K 816/20
- VG Bremen, 10.11.2022 – 5 K 388/22Mindestabstand einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen; Erlaubniserteilung, Schließungsverfügung und Gebührenfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- KG, 25.02.2020 – 9 U 18/18Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1985 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.