Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1985 Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters

Stand: 10.06.2019

Bund13 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1985#abs-1 (1) Der Nachlassverwalter hat den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1985#abs-2 (2) Der Nachlassverwalter ist für die Verwaltung des Nachlasses auch den Nachlassgläubigern verantwortlich. Die Vorschriften des § 1978 Abs. 2 und der §§ 1979, 1980 finden entsprechende Anwendung.

§ 1984 § 1986