Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1626b#abs-1 (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1626b#abs-2 (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1626b#abs-3 (3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 1626b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.02.2004 – XII ZB 158/02Zitiert von 5
- BVerfG, 21.07.2010 – 1 BvR 420/09Zum Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes: Unvereinbarkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GGZitiert von 46
- BGH, 25.05.2005 – XII ZB 28/05Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 22.02.2008 – II-8 UF 267/07
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2007 – 11 S 837/06Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BVerfG, 29.01.2003 – 1 BvL 20/99Elterliches Sorgerecht für nichteheliche Kinder: § 1626a BGB derzeit mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG vereinbar; Fehlen einer Übergangsregelung für Altfälle verfassungswidrig.Zitiert von 20
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 08.03.2022 – 7 K 4050/21Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 03.06.2021 – 13 UF 15/20
- OLG Hamm, 25.02.2020 – 11 UF 253/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1626b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.04.2013 Ausfertigung
§ 1626b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (BGBl. I 795)
BGBl. 2013 I S. 795
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.