Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1626e Unwirksamkeit
Stand: 10.06.2019
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.