Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1672 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 1672 BGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 78 Entscheidungen zu § 1672 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 21.07.2010 – 1 BvR 420/09Zum Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes: Unvereinbarkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GGZitiert von 46
- BGH, 26.09.2007 – XII ZB 229/06Zitiert von 8
- BVerfG, 23.04.2003 – 1 BvR 1248/99Zitiert von 2
- OLG Köln, 21.02.1980 – 21 UF 217/79
- EGMR, 21.02.2012 – 50216/09
- OLG Hamm, 10.04.2006 – 6 UF 190/05
Zuletzt entschieden
- AG Euskirchen, 09.11.2021 – 14 F 37/20Zitiert von 2
- AG Euskirchen, 09.11.2021 – 14 F 39/20Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 06.06.2019 – 16 UF 57/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1672 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.04.2013 Ausfertigung
§ 1672 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (BGBl. I 795)
BGBl. 2013 I S. 795
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.