Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
Stand: 10.06.2019
Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.
Wird zitiert von 56 Entscheidungen zu § 1585c BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Oldenburg, 31.05.2012 – 14 UF 22/12
- BGH, 26.02.2014 – XII ZB 365/12Familiensache: Formwahrung bei Protokollierung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2004 – 4 S 399/03Zitiert von 3
- OVG NRW, 02.08.2001 – 1 A 5008/99Zitiert von 3
- BVerwG, 28.02.2008 – 2 C 44.07Zitiert von 3
- BGH, 18.03.2020 – XII ZB 380/19Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines BrautgabeversprechensZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 13.08.2024 – 2 LA 23/20
- OLG Frankfurt am Main, 26.07.2024 – 3 UF 244/20
- OLG Zweibrücken, 18.01.2024 – 2 UF 130/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1585c BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.12.2007 Ausfertigung
§ 1585c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3189)
BGBl. 2007 I S. 3189
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.